Arbeitslosenmafia

 
  Home
  Humoristik
  Visionen
  Billig- Jobber
  schw. Brett
  News
  Sponsoring
  Forum
 
 
 
 
 
 
Unser Tipp:
Bitte anklicken



 
 

AMS Bezugssperre ? Dies, muss nicht sein !

Wenn  eine Sperre bereits verhängt und der Weg einer Berufung gegangen werden muss, ist es bereits zu spät !  Dieser Weg ist mit finanziellen Einbussen gekoppelt und damit uneffizient. Es muss seitens des Arbeitslosen - Arbeitssuchenden, bereits im Vorfeld alles unternommen werden,
um die Möglichkeit einer Bezugssperre zu unterbinden. Das wie und vor allem, das wie und dazu gesetzeskonform, wird in folgenden AMS Umgangsregeln aufgezeigt.

  • Gehe nie alleine zu einem AMS Termin. Immer mit einer zweiten Person welche bei Unstimmigkeiten als Zeuge fungieren kann.

  • Die Begleitperson soll sich über das erfolgte  Beratungsgespräch unbedingt Gesprächsnotizen machen.

  • Unterschreibe nichts, außer das AMS Anmeldeformular.

  • Erstelle bei dubiosen Kurs od. Arbeitsmaßnahmen noch während der Beratung, selbst ein Gesprächsprotokoll und lasse dies dem AMS Berater unterzeichnen. Auch   wenn er ankündigt die Unterschrift zu verweigern.

  • Versäume niemals einen AMS Termin und komme auch niemals zu einem zu spät. In diesem Falle kann das AMS berechtigt eine Sperre verhängen.

  • Erbringe immer die vom AMS erwünschte Bewerbungsanzahl. Bei Nichterbringung der geforderten Bewerbungsanzahl ist eine AMS Sperre berechtigt.

  • Versäume niemals einen vom AMS geforderten Vorstellungstermin. Bei Nichteinhaltung eines geforderten Vorstellungstermins ist das AMS berechtigt eine Sperre zu verhängen.

  • Von Arbeitssuchenden sind nur vorgegebene AMS Termine, vorgegebene AMS Bewerbungstermine und AMS Bescheide wahrzunehmen. Versteckte Bewerbungsaufforderungen in Form eines  Einladungsschreibens sind nicht Rechtskonform.

  • Ein Arbeitssuchender ist nicht verpflichtet im Zuge einer Bewerbung, seine soz. Vers. Nr. oder Bank Konto  anzugeben. Er ist auch nicht verpflichtet, dem AMS oder einer Firma seine Handy Nr. oder Mailadresse bekannt zu geben.

  • Es ist gestattet, bei einem Vorstellungsgespräch seine finanziellen Vorstellungen im Rahmen der berufsspezifischen Verwendungsgruppe kundzutun. Ob diese sich erfüllen oder auf Grund überhöhter Vorstellungen ein anderer Bewerber bevorzugt wird, unterliegt nicht dem Einfluss des Bewerbers.

  • Bewerbungsschreiben welche vom Versandsdatum bis zum Bewerbungstermin   nicht mehr als 3 Tage gewähren, sind oft nicht einhaltbar. Es
    gibt sogar Bewerbungstermine, welche  gar erst nach besagtem Termin zugestellt werden. In beiden Fällen ist sofort nach Erhalt, (wenn  möglich, noch am selben Tag)  beim AMS schriftlich zu reklamieren.   
               
  • Ein AMS Arbeitssuchender darf bei einer Bewerbung weder betrunken erscheinen, noch  die Anstellung verweigern oder vereiteln.  Aber: auf Grund der finanziellen Engpässe ist es Arbeitslosen oft nicht möglich, sich selbst oder Ihre Kleidung so in Ordnung zu halten, wie es Personen mit ausreichenden Einkommen, möglich. Es kann daher sein, dass jemand einkommensbedingt strenger riecht od. seine Kleidung nicht 100%ig sauber. Auch eine gewisse Nervosität, Unkonzentriertheit, oder kleine Missgeschicke müssen einem Menschen der lange Zeit ohne Arbeit und auf einmal das  Glück eines Bewerbungsgespräches hat, zugestanden werden. 

  • Reagiere auf jedes AMS Schreiben. Erledige, wenn nur irgend möglich, jede AMS Angelegenheit schriftlich. Wenn, aus welchen Gründen auch immer, nur ein telefonischer Erstkontakt möglich, notiere unbedingt: Datum, Uhrzeit, Ansprechpartner und erstelle eine kurzes Gesprächsprotokoll.

  • Bei einer AMS Aufforderung, zum Besuch einer Kurs od. Arbeitsmaßnahme ist es ratsam, vorab einen Arzt zu konsultieren. Wenn auch nur der kleinste Verdacht einer akuten Krankheit oder eine krankheitsbedingte Einschränkung festgestellt wird, soll diese vorab, d.h. vor einem Kurs bzw. SÖB Arbeitseinsatz, ausgeheilt werden. Ein krankheitsbedingter Kursabbruch ist weder im Interesse des AMS, noch im Interesse der Allgemeinheit, welche solch Maßnahmen finanziert. Da diese Maßnahmen nach AMS Finanzierungskriterien  besetzt werden, wird in solch einem Fall, seitens des AMS auf einen nachstehenden AMS Klienten zurückgegriffen. Somit muss besagter Kursanwärter warten, bis das AMS wieder eine Kurs bzw. eine SÖB Maßnahme zur Verfügung stellen kann.

Wer sich an diese AMS Umgangsregeln hält,  gibt im Normalfall dem AMS null Chance,  eine Sperre zu verhängen.  Besserwisser sind selber Schuld.
 Stand: Mai, 2009, alle Angaben ohne Gewähr.

Für jeden Arbeitssuchenden Österreichs ist es ein Gesetz der Ehre, diese Regeln in Original zu kopieren und selbst zu verbreiten

 
     
   
 
 
 

 

AMS Traun: Unterschriftenaktion inkl. Polizeieinsatz

Am 25.03.09 wurde einer unserer Aktivisten, bei der Unterschriftensammlung bezüglich "neuer österr. Mindestlohn" vor dem AMS in Traun/OÖ, festgenommen.

Nachdem eine AMS Mitarbeiterin um Auskunft über die Unterschriftensammlung bat, wurde Ihr diese erteilt.
Nach der Frage woher er kommt, antworteten Er wahrheitsgemäß: "von einer Arbeitlosen Initiative." Danach änderte sich die anfängliche Freundlichkeit der AMS Mitarbeiterin, schlagartig. Abneigung und Argwohn spiegelten sich in Ihrem Gesicht. Als dann auch noch das Wort Bezugssperre fiel, forderte Sie den Unterschriftensammler umgehend auf, diese Unterschriftenaktion im Umfeld des AMS einzustellen. Nach Aufklärung bezüglich rechtlicher Situation bei pol. Aktivitäten auf öffentlichen Strassen, erfragte Sie zwischenzeitlich unsere HP Adresse. Das Ihr der Name dieser: „arbeitslosenmafia.at“ nicht zusagte, sah man auf Ihren Gesicht, das sich noch um eine Nuance verfinsterte. Nach Bekanntgabe der HP und vor Beendigung der Aufklärung über die rechtliche Situation, über welche Sie, wie es aussah selbst nicht unterreichtet, verschwand sie im AMS Gebäude.
Einige Minuten darauf kamen zwei junge äußerst motivierte Polizeibeamte.
In barschen Ton verlangten Sie Auskunft, was hier vor sich gehe. Sie beschuldigten unseren Unterschriftensammler: des
aggressiven Verhaltens und der Ordnungsstörung. Dazu forderten Sie Ihn im lauten unfreundlichen Ton auf: sich auszuweisen

Unser Unterschriftensammler war aber mit den barschen unfreundlichen Ton der Polizeibeamten nicht einverstanden und verlangte im Gegenzug die Dienstnummer der Beamten. Diese forderten nun wiederholt, sich auszuweisen und verwiesen darauf, Ihm bei Weigerung festzunehmen und auf den Polizeiposten mitzunehmen. Er erklärte sich bereit seine Personalien auf dem Polizeiposten offenzulegen.

Zwischenzeitlich war der Platz vorm AMS Eingang bereits von Schaulustiger AMS Klientel und Passanten gefüllt.

Um der Show auch noch die richtige Würze zu geben sahen sich die Polizeibeamten dazu berufen, besagten Unterschriftensammler die Handschellen anzulegen und Ihn zumindest ohne Blaulicht, auf den Polizeiposten zu transportieren.
Dort wurde er darüber aufgeklärt: dass es eine Anonymanzeige wegen aggressiven Verhaltens und der Ordnungsstörung am Polizeiposten einging und er nun wegen diesen Verwaltungsdelikten angezeigt wird. Es wurden noch seine Personalien aufgenommen und nach 15 Minuten war die Amtshandlung beendet. Nach ca. 20 Minuten war Er wieder vor dem AMS Traun und sammelte weiter seine Unterschriften. Diesmal ohne störenden Polizeieinsatz.


Zum Tathergang: eine Anpöbelung von Passanten bzw. ein aggressives Verhalten gegen Passanten wie auch AMS Mitarbeiter, fand nach Angaben unseres Unterschriftensammlers, nicht statt.

Zu seinen Rechten: Eine Verwaltungsanzeige beinhaltet das Recht der Akteneinsicht und des Einspruches. Zu diesem Zeitpunkt wird offengelegt, wer unseren Unterschriftensammler böswillig, obiger Straftaten beschuldigt. Diese Anzeige kann nach dem auf Grund des zeitlichen Ablaufes, unmöglich von einen anonymen Passanten stammen.

Es besteht der Verdacht dass die anzeigende Person ein/e AMS MitarbeiterIn war. In diesem Falle wird der Name dieser Person bei Akteneinsicht ersichtlich und es werden unsererseits gerichtliche Schritte, gegen diese unwahre Behauptung bzw. diese Person eingeleitet.
Auch, wenn es sich um einen Mitarbeiter des AMS Traun handelt !

 

Urteilsspruch, Nr. 101/2009
05.03.2009 Im Namen der Arbeitslosenmafia: ergeht an den

Verurteilten: Rudolf Hundstorfer
derzeitiger Beruf:  Sozialminister der Republik Österreich,

Betreff, Anklagepunkt:
gab als ÖGB Präsident die Einwilligung
zum österr. Mindestlohngesetz, 1000,- Euro brutto,

folgender Urteilspruch:
Der Angeklagte, Rudolf Hundstorfer muss nachweislich 12 Monate, von einem Einkommen von 1000,- Euro brutto, seinen Lebensunterhalt sowie alle sonstigen Ausgaben bestreiten.
Es ist Ihm erlaubt: Wohnbeihilfe und GIS Befreiung zu beantragen und in Anspruch zu nehmen.
Bei Zuwiderhandlung verlängert sich das Strafmass um 6 Monate.
Es ist Ihm und untersagt, entfallene Bezüge (egal welcher Art) nachträglich nach Beendigung der Strafe  entgegenzunehmen.
Alle Ihm zustehenden Bezüge, die 1000,- Euro übersteigen, sind in der Zeit der Strafverbüßung an die Republik Österreich abzutreten.
Im Falle einer Arbeitstätigkeit seiner Gattin, darf das Einkommen oder sonstige Bezüge dieser, in der Zeit der Strafverbüßung Ihres Gatten ebenfalls 1000,- Euro brutto nicht übersteigen.

Urteilsbegründung:
eine Mitverantwortung zum Mindestlohngesetz, das vielen Österreichern trotz Mindestlohn ein Leben unter den derzeitigen Lebenshaltungskosten beschert. Herr  Rudolf Hundstorfer sieht lt. Einschätzung seiner sozialen Wertigkeit, diese aber als sozialen Fortschritt. Deshalb ist eine Veranschaulichung dieser Lebensumstände in einem Zeitrahmen von 12 Monaten, unumgänglich. 
Antrittstermin: 01.04.2009. 

 

Wie die AK Steiermark, Arbeitslosenvereine unterstützt

Nachstehendes, zur Verfügung gestellt von: www.warap.at.lv
Original-Nachricht: Datum: Mon, 23 Feb 2009 12:38:37 +0100

Betreff: WARAP
Sehr geehrter Herr Kopriva,
 
wir bedanken uns für Ihre E-Mail vom 11.2.2009 und teilen Ihnen mit, dass
wir im Rahmen des für uns geltenden Rechts Ihren Verein grundsätzlich
weder finanziell noch inhaltlich unterstützen können.
Soweit allerdings kammerzugehörige Mitglieder Ihres Vereins betroffen
sind, stehen wir für individuelle Beratung und allenfalls auch Vertretung
selbstverständlich gerne zur Verfügung.   
Mit freundlichen Grüßen
DDr. Werner Anzenberger
Bereichsleiter
 
Kammer für Arbeiter und Angestellte
für Steiermark - Bereich Soziales
Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz / Buchmüllerplatz 2, 8700 Leoben
Tel.Nr. 05 77 99-2400 od. 3910, Fax 05 77 99-2487 od. 3909
Mobil: 0664/ 501 22 30
E-Mail: werner.anzenberger@akstmk.at


Antwort WARAP, an AK Steiermark:
Original-Nachricht:
Datum: Sat, 07 Mar 2009 13:08:50 +0100
Von: "Dr.div. H. Kopriva" <warap@gmx.info>

Betreff: Re: WARAP - AK
Sehr geehrter Herr  DDr. Werner Anzenberger, werte AK  Funktionäre !

Herzlichen Dank, dass Sie uns mit Ihrem Rückschreiben bedacht haben und uns anbieten wollen, dass Sie den  kammerzugehörigen Mitgliedern des Vereines WARAP
grundsätzlich für individuelle Beratung und allenfalls auch Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung stehen würden.

Da aber,  wie in der AK  Zeitschrift  Z A K  geschrieben wurde,
( . . . es muss zur Zeit um jede Stimme zur AK - Wahl gekämpft werden, da nur eine starke Vertretung etwas bewegen kann), muss ich ihnen unter meinem größten persönlichem Bedauern mitteilen, dass  . . .  wir im Rahmen unserer Tätigkeiten und Vereinsziele,
zur Abschaffung dieser menschenverachtenden Sozialpolitik und den Umgang mit Arbeitssuchenden Ihre Institution, die AK  Steiermark weder inhaltlich noch aus sozialpolitischer Überzeugung mit unseren Stimmen für diese AK - Wahlen unterstützen können und dies aus persönlichen Gründen auch grundsätzlich nicht wollen.
Ich würde es sehr bedauern, wenn ich Sie mit dieser Meinung gekränkt haben sollte, aber nehmen Sie es bitte nicht zu persönlich oder betrachten es gar als Herabsetzung Ihrer Persönlichkeit.
Mit freundlichen Grüßen
H. Kopriva / Obmann

 

 
€ 30.-
und Du wirst
mit einer
AL-mafia Weste
Initiativ-Mitglied
Ideal für
AMS-Kurse
und Vorstelltermine
0676/
6081606