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Arbeitslosenmafia kontra Arbeitsstrichis – Billig-Jobber
Hallo Ihr Strichjungs und Mädels aller Altersklassen. Ihr die Ihr euch am Arbeitsstrich der Billigjobs, als Billigware prostituiert.
Ja, eure deutschen Kollegen machen es schon für einen Euro und dies als Vollstrichkraft. OK, plus Sozialhilfe für langsames Verrecken. Jede ehrliche Nutte hätte dafür nur Verachtung übrig. Jeder Lude würde bei diesen Preisen regulierend Hand anlegen.
Doch Ihr habt euch mit euren Strizis arrangiert! Ab 7,-- Euro macht Ihr alles. Manche von Euch tun es sogar für weniger. Und was euer Herr für eure Dienste wirklich bekommt, geht euch nichts an!
Bei Bedarf, dürft Ihr euch zwar länger prostituieren, aber mehr Kohle gibt für eure geleisteten Dienste meist nicht. Alles nur dafür, dass „wenn es eurem Strizi mal genehm“, Ihr irgendwann einmal ein paar Stunden weniger auf den Gossenstrich müsst.
Ekelerregend !
Sorry,
für Arbeitsmafiosis seid Ihr nichts anderes als feige, lästige Straßenstrichkonkurrenz !
Wollt Ihr wirklich nicht mehr als die Anerkennung als Arbeitstricher um irgendwann in der Gosse zu landen ?
Oder fordert wie ein/e ehrenwerte/r Arbeitslosenmafiosi:
“einen mindest Bruttovollzeitpreis von
1.700,- Euro , bzw. 10,-Euro die Stunde“.
Übrigens, Mafiaempfehlungen nimmt man im Eigeninteresse ernst.
Auch die von der Arbeitslosenmafia!
Notstandsbezug zu Partnereinkommen.
Stand 01.01.2009
Anspruchsminderung bei Notstandshilfebezug.
Jeder Gewerbetreibende nimmt gesetzliche Steuervorteile in Anspruch. Warum sollen nicht auch Notstandshilfeempfänger die gesetzlichen Möglichkeiten nutzen.
Bei den ach so verhassten Notstandshilfeempfängern gibt es bei Ehe Partnerschaften die Anrechnung des Partnereinkommens. Freigrenze 488,- Euro.
Für jedes Kind nochmals 244,-.
Selbes gilt (mit Ausnahmen) für uneheliche Partnerschaften.
Bei Ehen ohne Kinder, aber mit Partnereinkommen, kann es sogar zu einer Eigenleistung der Sozialversicherungspflicht kommen.
Nehmen wir mal eine Ehe mit einem Kind:
arbeitsloser Partner, 700,- Euro Notstand.
arbeitender Partner 1.000,- Euro netto verdient: (1263,- brutto 01.01.2009:) http://www.bmf.gv.at/service/anwend/steuerberech/bruttonetto/_start.htm
Freigrenzen werden vom Partner netto Gehalt abgezogen.
488,- Partnerfreigrenze (lt. AMS O.Ö)
244,- Kindesfreigrenze (lt. AMS O.Ö)
732,- Summe Freigrenzen
die Differenz von 732,- auf 1000,- netto (268,-) wird dem Notstandshilfeempfänger zum Abzug gebracht.
verbleiben 432,- Euro Notstand plus 1.000,- Euro vom Partner = 1.432,-
andersrum:
700,- Euro Notstand / erster Partner.
640,36 Euro Arbeitslosengeld. Familienzuschlag keiner.
Arbeitslosenrechner: http://ams.brz.gv.at/ams/alrech/
1.432,- Euro wenn einer arbeitet und einer Notstandshilfe bezieht.
1.340,36 Euro wenn beide nichts tun.
Vollzeitarbeit für 92 ,- Euro, bzw. 55 Cent die Stunde, das bringt’s.
Wertsteigerung wenn beide nichts tun. Legal !
357,74 Euro Geringfügigkeitsgrenze. Dies darf von beiden Partnern dazuverdient werden
1.698,10, bei einem geringfügigen Zuverdienst.
2055,84 wenn beide geringfügig dazuverdienen.
Falls der arbeitende Partner Vollzeitarbeit vorzieht und ein
1.450,- Euro Nettogehalt bezieht, gibt es bei diesem Rechenbeispiel für den Notstandshilfe beziehenden Partner, keinen AMS Bezug.
(alle Angaben ohne Gewähr)
Arbeitslosenmafia: Jänner 2009 |
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